1960 zählt der Kreis St. Wendel 86.476 Einwohner. Somit muss die Anzahl der Kreisratssitze auf 25 steigen, denn diese Anzahl ist nach dem Saarländischen Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (KWG) vom 9. Februar 1960 für die genannte Einwohnerzahl vorgeschrieben. Die saarländischen Gemeinde- und Kreisräte werden am 15. Mai 1960 gewählt. Zunächst nimmt alles seinen gewohnten Gang: Wahl, Einführung der Räte, darunter natürlich auch die des Kreisrats des Kreises St. Wendel. Jedoch heißt es in §25, Absatz 2 des KWG: „Wahlvorschläge können nur von politischen Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes aufgestellt werden.“ Was meint: Freie Wahllisten und Gruppierungen sind ausgeschlossen. Dagegen hagelt es Wahlbeschwerden, dagegen ziehen zwei Saarländer bis vor das Bundesverfassungsgericht – das dann § 25, Absatz 2 für nichtig erklärt. Und somit auch die saarländischen Kommunalwahlen, die im Dezember wiederholt werden müssen.
50.721 der 57.594 Wahlberechtigten im Keis St. Wendel schreiten ein zweites Mal in diesem Jahr zur Wahlurne, um ihren Kreisrat zu wählen. Das Ergebnis: 44,4 Prozent stimmen für die CDU, 29,2 Prozent für die SPD. Die DPS erhält 7 Prozent, die SVP 7,2 Prozent, die KPD 5,4 Prozent. 8 Prozent stimmen für sonstige Parteien, 4,2 Prozent für Wählergruppen.
Der nun erneut neu gewählte Kreisrat kommt am 16. Januar 1961 zur konstituierenden Sitzung zusammen. Die Sitzverteilung: 13 CDU, acht SPD, zwei DPS und zwei SVP. In dreieinhalb Stunden bestimmt das Gremium den Kreisbeigeordneten, die Besetzung der Ausschüsse und weiterer Posten. Im April verabschiedet der Kreisrat den Haushaltsplan: Die Umlage bleibt bei 5 Prozent (Grund- und Gewerbesteuer der Gemeinden) und 5 Prozent (Schlüsselzuweisungen der Gemeinden).